Obligatorischer und freiwilliger Kindergarten

Spielen, entdecken und lernen.


Im Kindergarten spielen, entdecken und lernen. Die Möglichkeit haben, sich in einer Gruppe von Gleichaltrigen wohlzufühlen und sich zu entfalten.

  • Allgemeine Informationen zu beiden Kindergartenjahren- Der Stichtag für alle Eintrittsdaten ist der 31. Juli. Der Unterricht erfolgt im altersgemischten Kindergarten. Das bedeutet, dass die Kinder des freiwilligen Kindergartens zusammen mit den Kindern des obligatorischen Kindergartens in einer Klasse sind.
    Hier finden Sie ein Erklärvideo zum Eintritt in die Volksschule (Stufe Kindergarten).
  • Freiwilliges Kindergartenjahr- Eintritt mit vier Jahren. In das erste, freiwillige Kindergartenjahr treten alle Kinder ein, die vor dem 1. August des Jahres das vierte Altersjahr vollenden. Der Eintritt in den Zweijahreskindergarten ist im August oder im Februar des Schuljahres möglich. Die Anmeldung für beide Eintrittsdaten hat bereits im Januar vor Schuljahresbeginn zu erfolgen.
  • Voraussetzungen freiwilliger Kindergarten- Kinder können in den freiwilligen Kindergarten eintreten, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen:
  • Das Kindergartenkind…
  • legt den Kindergartenweg (falls im zumutbaren Bereich) grundsätzlich zu Fuss – alleine oder anfangs noch in Begleitung – zurück
  • kann sich von seinen Eltern trennen und fühlt sich auch ohne diese in der Gruppe wohl
  • hält die Unterrichtszeiten ein. Es ist fähig, während vier Lektionen (Blockzeit) am strukturierten Kindergartenalltag teilzunehmen: Gemeinsame Aktivitäten, ruhige Phasen und freies Spiel
  • merkt, wenn es auf die Toilette muss, und kann mit kleinen Hilfen, z.B. öffnen des Hosenknopfs, selbstständig aufs WC gehen. Windeln benötigt es keine mehr
  • hat Grundfertigkeiten im Rennen, Hüpfen, Treppensteigen, aber auch Händewaschen, Naseputzen, Kleider  und Schuhe An- und Ausziehen, Reissverschlüsse und Knöpfe Schliessen geschieht ohne grosse Hilfe
  • braucht keinen Nuggi mehr
  • Obligatorisches Kindergartenjahr- Der Kindergartenbesuch ist im Kanton Luzern obligatorisch. In den obligatorischen Kindergarten treten alle Kinder ein, die vor dem 1. August des Jahres das fünfte Altersjahr vollenden. Der Übertritt in die 1. Primarklasse erfolgt in der Regel nach dem obligatorischen Kindergartenjahr.
  • Unterrichtsbesuch- Am Morgen gelten die Blockzeiten von 8.00 – 11.35 Uhr. Während einer Pause können die Kinder essen, trinken und sich anschliessend im Freien bewegen. Am Nachmittag findet der Unterricht von 13.25 – 15.00 Uhr statt. Die Unterrichtszeit im Kindergarten beträgt fünf Vormittage und einen Nachmittag pro Woche. Für alle Kinder sind die Unterrichtszeiten verpflichtend. Dispensationen sind Ausnahmefälle und bedürfen eines schriftlichen Gesuchs an die Schulleitung.
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Anmeldeformular Kindergarten
Formular zur Anmeldung für den Kindergartenbesuch SJ 2024/25 (freiwillig) oder 2025/26 (obligatorisch)
Anmeldeformular-KG_2024_25 elektronisch.
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